Der Notar und seine Mitarbeiter*innen
Ein leistungsfähiges Team an Mitarbeiter*innen bietet Ihnen kompetente Hilfe und Betreuung in notariellen Angelegenheiten. Der Notar wird hierbei sowohl bei der Vorbereitung (Vorbesprechungen, Urkundenvorbereitung) als auch bei Abwicklung und dem Vollzug Ihres Vorgangs von seinen Mitarbeiter*innen unterstützt.
Die Beurkundung oder Beglaubigung Ihres Vorgangs findet ausnahmslos durch den Notar oder (etwa bei Urlaub oder Krankheit des Notars) dessen vom Landgerichtspräsidenten amtlich bestellten Vertreter persönlich statt.
Die Besprechung und Betreuung von eherechtlichen Angelegenheiten (Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen) oder komplexen erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten findet in der Regel von Anfang an durch den Notar persönlich statt.
Beschäftigte der Notarkasse München A.d.ö.R.
Eine besondere Stellung im Notariat haben Bedienstete der Notarkasse. Besonders qualifizierte Notarfachangestellte haben in Bayern die Chance nach Bestehen eines anspruchsvollen weiteren Examens Fortbildungen als Inspektorenanwärter/in zu absolvieren und sich zum/r Notarinspektor/in fortzubilden.
Sie sind dann Bedienstete der Notarkasse, einer Anstalt des öffentlichen Rechtes in München, und werden dauerhaft an Notarstellen zur Arbeitsleistung "abgeordnet". Jede Notarstelle hat je nach Urkundenaufkommen ein bis zwei Stellen für solche hochqualifizierten Mitarbeiter*innen.
An der Notarstelle Zusmarshausen sind diese Stellen derzeit besetzt durch Frau Isabel Hermann und Frau Helga Bunk.
Notarassessor (Dr. Roman Kaiser)
Außerdem ist der Notarstelle Zusmarshausen derzeit Herr Dr. Roman Kaiser als Notarassessor zugewiesen:
Notarassessoren/Notarassessorinnen haben alle juristischen Staatsexamina bereits mit hervorragendem Ergebnis abgeschlossen und haben die Notarbefähigung bereits als solche verliehen und sind befugt, den Notar zu vertreten. Bis zur eigenen Ernennung als Notar verbringt ein Notarassessor seine "Anwärterzeit" als Mitarbeiter für die eine jeweilige Dauer von ca. ein/eineinhalb Jahren bei verschiedenen Notaren und wird von der Landesnotarkammer Bayern während dieser Zeit auch bayernweit zur kurzfristigen Vertretung von anderen Notarinnen und Notaren, bspw. im Krankheitsfalle eingesetzt.
Folgende Mitarbeiter*innen helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter: