Bitte beachten Sie folgendes:
Für Rechtsberatungen ist grds. eine persönliche Kontaktaufnahme, vorherige Terminvereinbarung und schriftliche Mandatserteilung erforderlich.
Innerhalb laufender Mandate bzw. im Rahmen eines Beurkundungsauftrags stehen wir Ihnen selbstverständlich stets zur Verfügung. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass auch hier die erfragte Auskunft ggf. nicht sofort erteilt werden kann, sondern ein Rückruf durch oder eine Vereinbarung eines Telefontermins mit dem Notar oder dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich ist, da diese regelmäßig in Besprechungen sind, sich ggf. auf das Gespräch vorbereiten müssen und sich die erforderliche Zeit für Sie nehmen sollen.
Eine rein telefonische Rechtsberatung ohne jedes Mandat bzw. ohne Zusammenhang mit einem Beurkundungsauftrag erfolgt durch das Notariat grds. nicht.