Ehe und Partnerschaft
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für die Schulden meines Partners?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall?
- Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.
Im Rahmen eines Ehe- und/oder Partnerschaftsvertrages entwickelt der Notar als neutraler Berater eine auf Ihre Lebensgemeinschaft und Ihre Wünsche passende rechtliche Lösung. Da es sich hierbei um höchst individuelle Gestaltungen handelt ist hier stets eine gemeinsame Vorbesprechung mit beiden Partnern und dem Notar erforderlich. Keine Angst: Die Gebühren erhöhen sich nicht, die Beratungsgebühren sind stets in der Beurkundungsgebühr enthalten. Sie brauchen also keine Angst haben, dass eine umfangreiche und zeitaufwändige Beratung zu teuer wird.
Eheverträge müssen zu ihrer Wirksamkeit notariell beurkundet sein, insbesondere gilt die Notarpflicht für
- güterrechtliche Vereinbarungen (Gütertrennungen, Zugewinnausgleichsvereinbarungen)
- Unterhaltsvereinbarungen
- Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
- immobilienbezogene Vereinbarungen.
Kindschaftssachen (insb. Adoption), Sorgerechtsvollmacht, Vormundbenennung
Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist der Notar der richtige Ansprechpartner. Insbesondere Anträge auf Durchführung einer Adoption müssen beim Notar beurkundet werden. Der Notar formuliert für Sie den Antrag, weist auf die erforderlichen Einwilligungen hin und erörtert mit Ihnen die rechtlichen Wirkungen der Adoption, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht sowie die Auswirkungen auf Ihre Nachnamen. Wird ein Volljähriger adoptiert gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Wahlmöglichkeiten wie weit die Rechtswirkungen der Adoption gehen sollen. Auch bei Fragen der elterlichen Sorge kann die Einschaltung eines Notars sinnvoll sein (so kann etwa die Frage wer die elterliche Sorge im Todes- oder Krankheitsfall übernimmt in ein notarielles Testament oder eine notarielle Vorsorgevollmacht integriert werden).
Scheidungsvereinbarungen / Trennungsvereinbarungen
Wenn Ehegatten sich entscheiden die gemeinsame Ehe nicht weiterführen zu wollen stellt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen, insbesondere
- wie wird gemeinsames Vermögen (insb. Immobilien) und wie werden gemeinsame Schulden auseinandergesetzt?
- was ist mit gegenseitigen Vollmachten und Bezugsrechten in Versicherungen?
- wie wird der Zugewinnausgleichsanspruch erfüllt?
- was ist mit künftigem bis zur Scheidung noch auflaufenden Zugewinn?
- was ist mit Ehegattenunterhalt bis zur und nach der Scheidung?
- was ist mit Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich) ?
- was ist mit Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht?
- was ist wenn in der Trennungsphase einer verstirbt?
Vorstehende Fragestellungen sind nur eine Auswahl - oft stellen sich in der Trennungssituation viele weitere rechtliche Fragen.
Über alle diese Punkte kann nun natürlich mit beiderseitigen Anwälten vor den Gerichten ein sog. "Rosenkrieg" geführt werden.
Oftmals ist jedoch eine einvernehmliche Lösung möglich. Diese muss in den meisten Fällen notariell beurkundet werden, damit sie rechtsgültig ist. Der Notar ist für die Beteiligten hier ein neutraler Berater, der dabei hilft eine individuelle ausgewogene Regelung zu finden. In einer notariellen Scheidungsvereinbarung können in der Regel die meisten Fragen abschließend geregelt werden, so dass später kein Rechtsstreit hierüber mehr stattfindet. Die notarielle Scheidungsvereinbarung hat für die Ehegatten einen handfesten Kostenvorteil: In den für die Gerichts- und Anwaltskosten maßgeblichen Streitwert fließen die im Notarvertrag geregelten Punkte nicht mehr ein. Auch genügt es dann in der Regel einen Anwalt mit der prozessualen Durchführung der Scheidung zu beauftragen - es werden keine zwei Anwälte mehr benötigt.