Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird.
Insbesondere folgende Aspekte regelt Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:
- Sicherung von Käufer und Verkäufer (in der Regel "Zug-um-Zug Abwicklung", Vermeidung sogenannter "ungesicherter Vorleistungen"),
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
- Gewährleistung für Mängel,
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- Aufteilung der Erschließungskosten
- Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf),
- Abwicklung der Grundbucheintragungen für die Kaufpreisfinanzierung.
Die Finanzierung des Käufers sollte vor der Beurkundung feststehen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden - es ist dann nur ein Termin erforderlich.
Wenn Sie einen Immobilienkaufvertrag beurkunden wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen dann mitteilen welche ersten Informationen wir benötigen. Sie helfen uns wenn Sie uns zur ersten Vorbereitung eine ausgefüllte Checkliste mit den wesentlichen Vertragsdaten übermitteln.
Im Rahmen der Entwurfserstellung überprüfen wir das Grundbuch. Ggf. benötigen wir von Ihnen dann weitere Unterlagen (Beispiel: Sterbeurkunde zur Löschung von eingetragenen Rechten zu Gunsten bereits verstorbener Personen).
Wenn Sie den Kaufpreis finanzieren veranlassen Sie bitte auch, dass uns rechtzeitig vor Beurkundung die notwendigen Unterlagen von Ihrer Bank (in der Regel Grundschuldbestellungsauftrag) zugeleitet werden. Wenn wir die Unterlagen rechtzeitig von Ihrer Bank zur Verfügung gestellt bekommen, können Kaufvertrag und Grundschuld in einem Termin erledigt werden.
Anhand Ihrer Angaben und der uns zur Verfügung stehenden Informationen (insbesondere Grundbuch) erstellen wir für Sie einen ausgewogenen Vertrag der - der Neutralitätspflicht des Notars entsprechend - sowohl die Interessen des Verkäufers als auch des Käufers berücksichtigt und insbesondere eine "Zug-um-Zug"-Abwicklung gewährleistet. Selbstverständlich passen wir den Vertrag an gemeinsame individuelle Wünsche von Verkäufer und Käufer an.
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Grundstückskaufverträgen
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf eines gebrauchten Hauses
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungs- und Bauträgerkaufverträgen