Notar Joachim Mödl

Notar in Zusmarshausen

Ehe und Partnerschaft

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.

Im Rahmen eines Ehe- und/oder Partnerschaftsvertrages entwickelt der Notar als neutraler Berater eine auf Ihre Lebensgemeinschaft und Ihre Wünsche passende rechtliche Lösung. Da es sich hierbei um höchst individuelle Gestaltungen handelt ist hier stets eine gemeinsame Vorbesprechung mit beiden Partnern und dem Notar erforderlich. Keine Angst: Die Gebühren erhöhen sich nicht, die Beratungsgebühren sind stets in der Beurkundungsgebühr enthalten. Sie brauchen also keine Angst haben, dass eine umfangreiche und zeitaufwändige Beratung zu teuer wird. 

Eheverträge müssen zu ihrer Wirksamkeit notariell beurkundet sein, insbesondere gilt die Notarpflicht für

Kindschaftssachen (insb. Adoption), Sorgerechtsvollmacht, Vormundbenennung

Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist der Notar der richtige Ansprechpartner. Insbesondere Anträge auf Durchführung einer Adoption müssen beim Notar beurkundet werden. Der Notar formuliert für Sie den Antrag, weist auf die erforderlichen Einwilligungen hin und erörtert mit Ihnen die rechtlichen Wirkungen der Adoption, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht sowie die Auswirkungen auf Ihre Nachnamen. Wird ein Volljähriger adoptiert gibt es unter bestimmten Voraussetzungen  Wahlmöglichkeiten wie weit die Rechtswirkungen der Adoption gehen sollen. Auch bei Fragen der elterlichen Sorge kann die Einschaltung eines Notars sinnvoll sein (so kann etwa die Frage wer die elterliche Sorge im Todes- oder Krankheitsfall übernimmt in ein notarielles Testament oder eine notarielle Vorsorgevollmacht integriert werden).

Scheidungsvereinbarungen / Trennungsvereinbarungen

Wenn Ehegatten sich entscheiden die gemeinsame Ehe nicht weiterführen zu wollen stellt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen, insbesondere

Vorstehende Fragestellungen sind nur eine Auswahl - oft stellen sich in der Trennungssituation viele weitere rechtliche Fragen.

Über alle diese Punkte kann nun natürlich mit beiderseitigen Anwälten vor den Gerichten ein sog. "Rosenkrieg" geführt werden.

Oftmals ist jedoch eine einvernehmliche Lösung möglich. Diese muss in den meisten Fällen notariell beurkundet werden, damit sie rechtsgültig ist. Der Notar ist für die Beteiligten hier ein neutraler Berater, der dabei hilft eine individuelle ausgewogene Regelung zu finden. In einer notariellen Scheidungsvereinbarung können in der Regel die meisten Fragen abschließend geregelt werden, so dass später kein Rechtsstreit hierüber mehr stattfindet. Die notarielle Scheidungsvereinbarung hat für die Ehegatten einen handfesten Kostenvorteil: In den für die Gerichts- und Anwaltskosten maßgeblichen Streitwert fließen die im Notarvertrag geregelten Punkte nicht mehr ein. Auch genügt es dann in der Regel einen Anwalt mit der prozessualen Durchführung der Scheidung zu beauftragen - es werden keine zwei Anwälte mehr benötigt.